Qualitätsanforderungen
- Die Kiefer muss frisch gefällt sein
- Länge: 3m; 4m;
- Durchmesser: ab 6cm am Zopfende - 60cm am Stammende /ohne Rinde/;
- Äste müssen parallel gleich am Baustamm gesägt sein.
Zulässig
- Höhe der Äste: bis 3cm;
- Einseitige Krümmung: 10%
- Zweiseitige Krümmung: 5%
- Innere Verfärbung und Verfärbung auf den Splint, blaue Flecken bis 30% des Durchmessers
- Beimischung von Fichtenfaserholz, den Qualitätsanforderungen des Kiefernfaserholzes entsprechend, /braune Flecken bis 30% des Durchmessers/.
Unzulässig
- Fäule
- Gabelförmige Äste
- Verkohlung
- Metalleinschlüsse
- Insektenschäden
- gehacktes Faserholz
- Kunststoff